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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen DatenExpert und unseren Geschäftskunden bei Datenanalyse, Business Intelligence und damit verbundenen Beratungsleistungen.

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der DatenExpert (nachfolgend „DatenExpert“, „wir“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Datenanalyse, Business Intelligence und damit verbundene Beratung.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DatenExpert hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn DatenExpert in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsbeschreibung

DatenExpert erbringt Dienstleistungen rund um die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Visualisierung von Daten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Projektvertrag. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Datenanalyse: Explorative und konfirmatorische Analysen, statistische Auswertungen, Segmentierungen und A/B-Tests.
  • Business Intelligence: Konzeption und Umsetzung von Kennzahlenmodellen, interaktiven Dashboards und automatisierten Reportings.
  • Predictive Analytics: Entwicklung von Prognose-, Klassifikations- und Anomalieerkennungsmodellen einschließlich Bewertung ihrer Modellgüte.
  • Data Engineering: Aufbau und Betrieb von ETL/ELT-Pipelines, Data-Warehouse-Strukturen und Schnittstellen zu Quell- und Zielsystemen.
  • Datenqualität: Bereinigung, Validierung, Vereinheitlichung und Dokumentation von Datenbeständen.
  • Beratung: Datenstrategie, Auswahl geeigneter Werkzeuge sowie Befähigung und Enablement des Kundenteams.

Die Leistungen werden, soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart ist, als Dienstleistung nach den Regeln des Dienstvertragsrechts erbracht. DatenExpert schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.

3. Vertragsschluss

Angebote von DatenExpert sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden und die Bestätigung durch DatenExpert oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Bestätigungen, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail). Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bzw. in Textform bestätigt werden.

4. Preise & Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Aufwand (Zeit- und Materialaufwand) oder zu einem vereinbarten Festpreis. Reisekosten, Lizenzgebühren Dritter und sonstige Auslagen werden, soweit vereinbart, gesondert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist DatenExpert berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Eine ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt DatenExpert insbesondere folgende Beiträge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung:

  • Datenbereitstellung: Bereitstellung der für das Projekt erforderlichen Daten in nutzbarer Form sowie aller relevanten fachlichen Informationen und Dokumentationen.
  • Zugänge: Einräumung der notwendigen Zugriffe auf Systeme, Datenquellen, Schnittstellen und Umgebungen, soweit für die Leistung erforderlich.
  • Benennung fachkundiger Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungskompetenz.
  • Rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Zwischen- und Arbeitsergebnissen.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der überlassenen Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

6. Datenschutz & Auftragsverarbeitung

DatenExpert verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung im Rahmen des Website-Besuchs finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Soweit DatenExpert im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Darin werden Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen geregelt.

Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern erfolgt ausschließlich unter den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO und nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.

7. Nutzungsrechte an Auswertungen, Dashboards & Modellen

An den im Rahmen des Auftrags speziell für den Kunden erstellten Auswertungen, Reports, Dashboards und Modellen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen internen Geschäftszwecke.

An vorbestehendem Know-how, Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeugen und generischen Bausteinen, die DatenExpert unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte bei DatenExpert. DatenExpert ist berechtigt, das im Projekt gewonnene allgemeine Wissen sowie Erfahrungen weiter zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder Daten des Kunden offengelegt werden.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse zugunsten Dritter bedarf der vorherigen Zustimmung von DatenExpert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Haftung & Gewährleistung

DatenExpert haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso besteht unbeschränkte Haftung im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Analysen, Prognosen, Modelle und Dashboards dienen ausschließlich der Entscheidungsunterstützung. Sie stellen keine Garantie für den Eintritt bestimmter Geschäftsergebnisse, Umsätze oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolge dar. Die Bewertung der Ergebnisse sowie unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der gelieferten Erkenntnisse getroffen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Prognosen beruhen auf den überlassenen Daten und getroffenen Annahmen und können naturgemäß von der tatsächlichen Entwicklung abweichen.

Die Gewährleistung für etwaige Mängel der Arbeitsergebnisse richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Voraussetzung jeder Mängelbeurteilung ist, dass die zugrunde liegenden Daten vom Kunden vollständig und korrekt bereitgestellt wurden.

9. Vertraulichkeit & Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Methoden und Ergebnisse.

Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

10. Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

11. Änderungen der AGB

DatenExpert behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird DatenExpert den Kunden in Textform informieren.

Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird DatenExpert in der Mitteilung gesondert hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

13. Kontakt

Für Fragen zu diesen AGB sowie zur Vertragsabwicklung erreichen Sie uns unter:

DatenExpert
Ludwigstraße 21, München
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 5521 8842